Das Institut wurde 1954 als "Institut für Filmrecht" von Professor Dr. Georg Roeber gegründet. Als Ausdruck der wachsenden Anforderungen einer sich permanent verändernden Medienlandschaft weitete das Institut sein Tätigkeitsfeld in den Folgejahren auf das Fernseh- und Urheberrecht aus. Dabei stellt gerade in der jüngsten Zeit die Thematik der "Neuen Medien" einen besonderen Schwerpunkt der Institutsarbeit dar. Die Umbenennung in "Institut für Urheber- und Medienrecht" vollzieht diese Entwicklung folgerichtig nach.
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