Die Parteien streiten um urheberrechtliche Ansprüche hinsichtlich eines virtuellen Modells des Kölner Doms.Das Landgericht Köln hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein virtuelles Modell des Kölner Doms in der Online-Plattform "Second Life" Urheberrechtsschutz genießen kann. Das Landgericht Köln verneinte jedoch einen von der Geschäftsführerin der Antragstellerin geltend gemachten urheberrechtlichen Schutz des von ihr geschaffenen Teils des virtuellen Kölner Doms und lehnte einen Unterlassungsanspruch daher ab
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