Pharmaunternehmens Grünenthal GmbH und des Vaters eines Contergan-geschädigten Kindes gegen den WDR-Film »Eine einzige Tablette« über den Contergan-Skandal abgewiesen. Damit konnten sich die beiden Kläger - nach einem nur in Teilen erfolgreichen Verfügungsverfahren und abgewiesenen Verfassungsbeschwerden gegen die Ausstrahlung des Films - nun auch in der ersten Instanz des Hauptsacheverfahrens nicht mit ihrer Rechtsansicht durchsetzen, dass eine Vielzahl von Drehbuchpassagen die historischen Tatsachen nicht richtig dargestellten und sie deshalb in ihren (Unternehmens-) Persönlichkeitsrechten verletzt seien
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