Der so genannte Herrenreiter-Fall ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14. Februar 1958 (abgedruckt in: BGHZ 26, 349). Es handelt sich um eine der wichtigsten höchstrichterlichen Entscheidungen im deutschen Recht zum zivilrechtlichem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes. Mit ihr wurde die Möglichkeit eröffnet, Schmerzensgeld bei der unbefugten Veröffentlichung von Bildern zu verlangen.
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