Nachdem die Siebte Zivilkammer des Landgerichts München I im Mai 2007 im Streit zwischen der Schöpferin der literarischen Figur des Pumuckl und dessen Zeichnerin über einen Malwettbewerb «Pumuckl’s Freundin» den Antrag der Autorin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen hat, ist die Autorin nun auch im Hauptsacheverfahren unterlegen. Gegen die Aussagen der Zeichnerin und ihre Mitwirkung an dem Malwettbewerb sei nichts einzuwenden. Dadurch werde weder das Urheberrecht der Autorin beeinträchtigt noch werde die Figur des Pumuckl entstellt (Urteil vom 10.01.2008, Az.: 7 O 8427/07).
Diskutieren Link hinzufügen zu... Weiterempfehlen Hinzufügen zu:
| Bookmarks
Kommentare