Harry Potter-Autorin Joanne K. Rowling hat einen Berufungsprozess um die Veröffentlichung eines Fotos ihres Sohnes in den britischen Medien gewonnen. Der heute fünfjährige Sohn der Schriftstellerin war im Alter von 20 Monaten in Edinburgh fotgrafiert worden. Die britische Zeitung "Sunday Express" hatte das Bild gedruckt.
Das Gericht entschied bei der Abwägung zwischen dem Recht auf Privatsphäre und der Pressefreiheit zu Gunsten der Autorin, da es auch Kindern Prominenter möglich sein müsse, ein normales Familienleben abseits der Aufmerksamkeit der Medien zu führen.
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Das Gericht entschied bei der Abwägung zwischen dem Recht auf Privatsphäre und der Pressefreiheit zu Gunsten der Autorin, da es auch Kindern Prominenter möglich sein müsse, ein normales Familienleben abseits der Aufmerksamkeit der Medien zu führen.">
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