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14.10.2008
 

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URHEBERRECHT

Hamburger Gericht urteilt gegen Googles Bildersuche

Googles Suchmaschine darf Bilder nicht gegen den Willen der Rechteinhaber in Ergebnislisten zeigen - das Landgericht Hamburg gibt Künstlern in erster Instanz Recht.

Hamburg - Dem Web-Konzern Google drohen in Deutschland Probleme mit seiner Bildersuche. Das Landgericht Hamburg hat dem Unternehmen verboten, fünf urheberrechtlich geschützte Comic-Zeichnungen im Netz öffentlich zugänglich zu machen, wie eine Gerichtssprecherin der Nachrichtenagentur AFP bestätigte.

Bildersuche: Die ersten vier Voschau-Treffer einer Suche nach "DER SPIEGEL"

Bildersuche: Die ersten vier Voschau-Treffer einer Suche nach "DER SPIEGEL"

Google darf die Zeichnungen künftig nicht mehr in den Ergebnislisten seiner Bildersuche zeigen. Zur Begründung hieß es, die ausschließlichen Nutzungsrechte des Klägers würden verletzt. Google kann bis Ende Oktober Berufung gegen die Entscheidung einlegen.

Der Kläger hat Poster, Postkarten und Kleidung mit der Comic-Figur "PsykoMan" vertrieben. Der Suchmaschinen-Betreiber muss nach der Gerichtsentscheidung auch Auskunft darüber geben, wie stark die Motive bisher im Internet genutzt wurden. Auch die Abmahnkosten muss das Unternehmen ersetzen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Laut der IT-Zeitschrift "Computerbild" will Google in Berufung gehen und nötigenfalls den Bundesgerichtshof (BGH) einschalten.

lis/AFP/dpa

Az. 308 O 42/06 u.a



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